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Die Netzabdeckung kann man sich vorher schon im I-Net anschauen. Wenn man sich trotzalledem einen Mobilfunkvertrag nimmt muss man mit der Netzabdeckung leben.
Nee, muss man nicht. Wenn man im obigen Zusammenhang umzieht, ist laut neuem Gesetz bei Nichtbereitstellung eine Kündigung rechtens......meine Maßnahmen scheinen zu greifen...endlich!
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