von , über "Unitymedia: 2play JUMP 150" von Unitymedia , am um 14:05 Uhr

Kündigung bei Unitymedia, gedacht Fristgerecht!

Habe Mitte Januar Telefonisch bei Unitymedia gekündigt und mir wurde dabei versichert dass ich fristgerecht gekündigt hätte. Dies auch schriftlich bestätigt würde. Als ich eine Woche später noch kein Post erhalten hatte, ein erneutes Telefonat. Da sagte man mir ich müsse noch ein Mail mit der Kündigung nachreichen. Gesagt, getan!
Dann ging ich zu einem anderen Namhaften Komplettanbieter, welcher übrigens kaum die Hälfte von dem veranschlagte was Unitymedia mir über die Jahre für mehr als Mangelhafte Leistungen abgeknöpft hat.
Dann erhielt ich ein Schreiben von Unitymedia das man meine Kündigung für den 15.03.2020 akzeptiere. Auf eine verärgertes Anschreiben mit Hinweis auf Telefonische Kündigung und anschl. Schriftliche Nachreichung. Keine Antwort.
Zwischenzeitlich habe ich von Vodafone erfahren das Unitymedia meine Rufnummer nicht freigeben wolle. Nach langem hin und her Telefonieren endlich ein Statement von Unitymedia, sie haben meine schriftlich Kündigung vom 25.03.2019 vorliegen und würden meine Rufnummer erst zum Vertragsende in 13 Monaten frei geben.
Merkend dass man mich ABGELINKT hat, habe ich um eine Schluss-Abrechnung für den Zeitraum gebeten, weil ich nun mit Unitymedia gar nichts mehr zu tun haben will, kam ein nein! Man hätte einen laufenden Vertrag mit mir, die Nummer geben sie nicht raus und eine finale Abrechnung wird erst in 13 Monaten erfolgen.
Den Ärger welchen einem dieser Verein macht ist kaum fassbar. Von daher nie wieder UNITYMEDIA!!!

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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben

Kommentar von satansrache (satansrache) 08.03.2019 um 16:57 Uhr
Immer wieder erstaunlich wie naiv und dumm viele User sind. Wenn ich etwas kündigen möchte, mache ich so etwas immer schriftlich und lasse es mir schriftlich bestätigen.
Kommentar von satansrache (satansrache) 08.03.2019 um 16:58 Uhr
Wer seine eigenen Kündigungsfristen und Termine nicht selbst kennt, dem ist absolut nicht mehr zu helfen.
Kommentar von xitolein (Sven) 17.03.2019 um 12:57 Uhr
Ein Blick auf die monatliche Rechnung, reicht um zu Wissen, bis wann die schriftliche Kündigung eingegangen sein muss.

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